Wohnung zum Kauf
Zwangsversteigerungen

immowelt.de
  • € 165.000
  • 0 Zimmer
  • 55 m²
Beschreibung

Diese spannend geschnittene 2-Zimmer-Wohnung liegt im ruhiger Lage in Hamburg-Billstedt.

Trotz der verkehrsgünstigen Lage ist die Wohnung von schönem altem Baumbestand umgeben. Lage Die angebotene Wohnung liegt in Billstedt. Die Autobahnen (A1, A24) sind sehr gut zu erreichen, genau wie die U-Bahnstation-Billstedt (U4, U2), Steinfurther Allee und die Buslinien.

Billstedt liegt im Nordosten Hamburgs und zählt mit seinen zahlreichen Naherholungsgebieten sowie Grünflächen zu einer begehrten und weiter wachsenden Wohnlage.. Im nahen Umfeld befindet sich das Naturschutzgebiet Öjendorfer Park, mit dem Öjendorfer See als Herzstück. Hier kann man beim Joggen oder Spazierengehen wunderbar relaxen. Weitere Informationen Sonstiges Die Wohnung im Überblick:
- 2 Zimmer
- ca. 55 m²
- Balkon
- Kellerraum
- Wasch- und Trockenraum
- Hausgeld: Bewirtschaftungskosten € 211,--
- Erbbauzins: € 54,--/mtl.
- Erbpacht bis: 2060
- Erbpachtgeber: eine Baugenossenschaft
- Zuführung zur Instandhaltung: € 79,--



Was ist Erbpacht?
Der Eigentümer dieses Objektes hat einst dieses Haus gebaut, ohne das Grundstück zu kaufen. Möglich macht es das Erbbaurecht, besser bekannt als Erbpacht: Der Interessent pachtet das Grundstück und baut darauf ein Haus. Dadurch spart er das Geld für Grund und Boden. Der Bauherr wird bei Vertragsabschluss nicht Eigentümer eines Grundstücks, sondern mietet dieses.

Statt Grundstückserwerb zahlt der Hausbauer den so genannten Erbbauzins.

Das Erbbaurecht gehört zu den sogenannten "grundstücksgleichen Rechten". Das bedeutet, dass ein Gebäude, das auf einem Erbbaugrundstück gebaut wird, dem Erbbauberechtigten gehört und nicht dem Grundstückseigentümer. Bei einem Erbbaurecht gehört das Gebäude auf dem Grundstück dem Erbbauberechtigten (also Ihnen?), der dieses Erbbaurecht wie jede andere Immobilie auch verkaufen oder verschenken kann.

Läuft das Erbbaurecht aus und wird der Erbbaurechtsvertrag nicht vorher verlängert, fällt das
Eigentum an der Immobilie an den Erbbaurechtsgeber. Dieser muss dem Erbbauberechtigten
allerdings eine Entschädigung nach dem tatsächlichen Wert der Immobilie zahlen.

Die Laufzeit des Vertrages für dieses Objekt hat eine Restdauer von ca. 35 Jahren. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, nach dem Erwerb der Wohnung das Erbbraurecht abzulösen. Nach unseren Erfahrungen in der WEG ist der Erbpachtgeber grundsätzlich gesprächsbereit.



Liebe Interessenten,

die visualisierten Grundrisse in diesem Exposé dienen nur der besseren Darstellung der Räume, kleine Abweichungen sind möglich.

Unsere grundsätzliche Empfehlung an alle Immobiliensuchenden:

Sie beabsichtigen Eigentümer einer Immobilie zu werden. Damit Sie bei stark nachgefragten Objekten keine Zeit verlieren, sollten Sie sich unabhängig von einer konkreten Immobilie eine Finanzierungsbestätigung durch ein Kreditinstitut ausstellen lassen. Diese Bestätigung kann den Ausschlag dafür geben, dass der Verkäufer Ihnen das Objekt zusagt.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne mit Tipps rund um die Immobilienfinanzierung.

Rechtshinweis:
Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir dafür keine Gewähr. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden. Alle Gespräche sind mit unserem Büro zu führen. Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Balkone: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 5,00 m², 3 Etagen

Details der Immobilie
  • ID: c874ae39-05d0-4968-beea-4f729ab543bc
  • Kaufpreis: € 165.000
  • Kaufpreis/m²: € 3.000
  • Provision: 3 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br/>Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss de
  • Online seit: 30.04.2025
  • Baujahr: 1963
  • Vermietet: Nein
Ausstattung
  • Einbauküche
  • Balkon
Preisentwicklung
  • Immobilie zum Verkauf seit: 1 Tage
  • Herr Holger Weinel 30.04.2025