Grundvoraussetzung für die Anmietung der Wohnung ist das Erreichen des 60. Lebensjahres sowie der Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins.
Es wird vertraglich eine Staffelmiete vereinbart.
Lage
Grundvoraussetzung für die Anmietung der Wohnung ist das Erreichen des 60. Lebensjahres sowie der Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins.
Der Neubau ist im Jahr 2015 in Bergedorf entstanden. Die Nähe zur Bundesstrasse 5 und 207 sowie die Autobahn A25 sorgen für kurze Wege bespielsweise nach Wentorf, nach Hamburg rein oder ins Zentrum von Bergedorf. Vom Zentrum können Sie mit der S-Bahn zum Hamburger Hauptbahnhof fahren. Die Schule Ernst-Henning-Strasse ist gut von hier erreichbar. Zur Wohnung gehört zusätzlich ein Kellerraum. Bei Anmietung der Wohnung ist der Eintritt in unsere Wohnungsgenossenschaft erforderlich. Es fällt ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 100,00 € an.
Weitere Informationen
Stichworte
Sonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen
Versorgung: Städtische Wasserversorgung
Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: frei werdend