Die Haushälfte wurde 1986 in klassischer Bauweise in Kalk-Sand-Stein und einem roten Klinkermauerwerk errichtet. Im vorderen Grundstücksbereich befindet sich ein Carport sowie ein weiterer Pkw-Stellplatz, welche zu dieser Einheit gehört.
Im rückwärtigen Grundstück steht ein Gartenhaus, dass zum Abstellen der Gartengeräte dient.
Lage
Die Doppelhaushälfte liegt ausgesprochen kinder- und familienfreundlich in einer verkehrsberuhigten Seitenstraße im Stadtteil Hamburg-Sasel - einem der begehrtesten Hamburger Wohngebiete.
Kindergärten, Schulen und Sportplätze (Fußball, Tennis, Hockey usw.) befinden sich in der näheren Umgebung. Der Saseler Markt mit seinen zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten ist zu Fuß in ca. 10 Minuten erreichbar. Die Haltestelle der Busline 24 in Richtung Volksdorf oder AEZ ist ca. 50 m entfernt. Der S-Bahnhof Poppenbüttel ist in ca. 5 Minuten ebenso per Auto erreichbar wie der U-Bahnhof Volksdorf (U 1). Der S- und U-Bahnanschluss sorgt für eine schnelle Anbindung an die Hamburger Innenstadt (ca. 30 Minuten).
Die Nähe zum Alsterlauf sowie zu der Naturlandschaft der Walddörfer, in Verbindung mit der guten und nachgefragten Lage des Objektes, bieten eine ganz besondere Lebens- und Wohnqualität.
Weitere Informationen
Sonstiges
Geschäftsbedingungen:
Mit dieser Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Der Maklervertrag kommt auch zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich mit dem Verkäufer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Die Courtage zahlt die betreffende Partei (Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter) nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluß nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten!
Stichworte
Sonstiges/Wohnen: Dachboden