Neubau-Erstbezug, 2-Zimmer, 62,5m2 mit Balkon.Vermietung nur an Personen nach NWoFG Einkommensgrenze nach § 3 NWoFG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2+3 DVO-NWoG:Einkommensgrenze des bereinigten Einkommens (maximales Einkommen):1 Person - 34.000€2 Personen - 46.000€Ich beantworte nur Anfragen mit vollständigen Daten:- Name- Möglicher Mietbeginn- Derzeitige Tätigkeit- Anzahl der einzuziehenden Personen- Höhe des bereinigten EinkommensZur Besichtigung wird eine Selbstauskunft vorausgesetzt (Vorlage wird zugeschickt).Im weiteren Verlauf müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:- aktuelle Schufaauskunft- 3 letzten Einkommensnachweise- Kopie des Personalausweises- Vormieterbescheinigung