Das hier von privat angebotene Einfamilienhaus wurde 1938 in massiver Bauweise erstellt und im Jahr 1996 um einen Windfang erweitert. Mit seinen 3 Schlafzimmern, dem großzügigen Wohn-/Essbereich und dem großen Garten eignet sich die Immobilie hervorragend für Familien. Die ca. 32 m² große überdachte Terrasse ist nach Westen ausgerichtet und lädt insbesondere in der warmen Jahreszeit zu einem gemütlichen Beisammensein ein. Alle Fenster im Erdgeschoss und auch die Terrassentür sind mit elektrischen Außenrollläden versehen. Das Haus verfügt über einen kleinen Kriechkeller in dem sich die Hausanschlüsse befinden und einen Spitzboden mit Abstellmöglichkeiten. Auf dem Grundstück befindet sich ein kleines Nebengebäude, in diesem haben Sie genügend Platz für eine kleine Hobby-Werkstatt und zur Unterbringung der Gartengeräte. Die Immobilie befindet sich insgesamt in einem augenscheinlich gepflegten Zustand, entspricht aber nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Alternativ lässt sich auf dem Grundstück auch ein deutlich größerer Neubau errichten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt befindet sich das Haus im Geltungsbereich des Baustufenplans Wilhelmsburg mit der Ausweisung W1o. Bei dem Baustufenplan handelt es sich um sog. „altes Planungsrecht“, was im Gegensatz zu neueren Bebauungsplänen keine Angaben wie Baugrenzen o.ä. enthält. Aus der Ausweisung W1o lässt sich lediglich ableiten, dass das Grundstück mit einem Wohnhaus mit einem Vollgeschoss in offener Bauweise bebaut werden kann. Laut Baustufentafel der Baupolizeiverordnung liegt die bebaubare Fläche in einem W1o-Gebiet bei 2/10 des Grundstücks. Die übrigen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens relevanten Themen wie bspw. die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück werden gemäß § 34 BauGB beurteilt, d.h. ob sich der geplante Baukörper im Hinblick auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die bebaubare Fläche liegt damit bei ca. 140 m². Somit sollte auch die Errichtung eines Doppelhauses möglich sein, hierfür kann aber keine Gewähr übernommen werden. Eine Bauvoranfrage muss vom Interessenten/Erwerber gestellt werden. Anfragen von Maklern sind nicht erwünscht und werden nicht beantwortet!